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Laura Dunkhorst

Rechtsanwältin / ACE-Vertrauensanwältin

Rechtsanwältin Dunkhorst wurde 1990 in Bremen geboren, ist liiert und studierte an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaften. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte Frau Dunkhorst ebenfalls in Schleswig-Holstein im Landgerichtsbezirk Kiel.

Seit 2020 ist Frau Dunkhorst zugelassene Rechtsanwältin und war zunächst in einer hamburgischen Kanzlei mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt tätig. Seit Oktober 2020 ist Frau Dunkhorst als angestellte Rechtsanwältin für unsere Kanzlei tätig. Neben dem Schwerpunkt Arbeitsrecht umfasst die Tätigkeit von Frau Dunkhorst das Verkehrsrecht sowie das Urheber- und Medienrecht. Dabei werden hauptsächlich zivil- und strafrechtliche Themengebiete bearbeitet. Im Arbeitsrecht berät und vertritt Frau Dunkhorst ihre Mandanten in individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind in kündigungsrechtlichen, betriebsverfassungs- und tarifrechtlichen Angelegenheiten bei Frau Dunkhorst in guten Händen. Auch in der Verkehrsunfallschadenregulierung, in kaufvertraglichen Angelegenheiten sowie im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen vertritt Frau Dunkhorst die Interessen Ihrer Mandanten gerne und verhilft ihren Mandanten auf kreative Art und Weise zu interessengerechten Lösungen.

Bereits im Studium der Rechtswissenschaften entdeckte Frau Dunkhorst ihre Leidenschaft für das Arbeitsrecht. Neben der Schwerpunktsetzung im Arbeitsrecht, wurde Frau Dunkhorst im Rahmen des Referendariats im IT- und Datenschutzrecht tätig. Der Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht wurde schließlich insbesondere durch die Tätigkeit bei einer Lübecker Kanzlei, sowie dem Arbeitsgericht Lübeck während des Referendariats gefestigt.

Seit 2022 ist Frau Rechtsanwältin Dunkhorst Mitglied des Kreisvorstandes des ACE (Auto Club Europa) Kiel/Neumünster und zudem ebenfalls als Vertrauensanwältin des ACE für Ihre Mandanten tätig.

Frau Dunkhorst absolvierte die Ausbildung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht. Frau Dunkhorst verfügt gemäß § 10 FAO über besondere Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts. Dies betrifft insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Individualarbeitsrecht
  • Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
  • Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
  • Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
  • Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
  • Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,
  • Kollektives Arbeitsrecht,
  • Tarifvertragsrecht,
  • Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
  • Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts,
  • Verfahrensrecht
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