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Rechtsanwalt für Medienrecht und Urheberrecht in Kiel

Reputationsschutz und Sicherung geistigen Eigentums.

Mit der Anwaltskanzlei Rostowski & Kollegen in Kiel haben Sie einen zuverlässigen Partner an der Seite, wenn es um das Urheber- und Medienrecht geht. In Zeiten, in denen das Internet ein fester Bestandteil des Lebens ist, wird der Beistand durch einen spezialisierten Rechtsanwalt immer wichtiger. Selbstverständlich streben wir eine außergerichtliche Einigung an, bei Bedarf vertritt unser Kanzleiteam Sie jedoch vor allen Gerichten.

Die Leistungen des Rechtsanwalts für Medien- und Urheberrecht

Von besonderer Wichtigkeit im Urheber- und Medienrecht ist das Reputationsgesetz im Internet. Hier liegt das Hauptaugenmerk auf rufschädigenden Bildern und Videos, auch mit beleidigenden Inhalten oder Verleumdung in Internetforen, Bewerbungsportalen und sozialen Netzwerken. Ebenfalls gehören die Verletzung des Rechts am eigenen Bild, einer Marke beziehungsweise Wortmarke und Haftungsfragen im Internet sowie die entsprechenden Spielregeln über AGB, Datenschutz und Impressum zu diesem vielfältigen Rechtsgebiet. Sowohl Verbraucher als auch Unternehmen vertreten wir in den Bereichen Unterlassung, Gegendarstellung oder Widerruf und bei der Durchsetzung und Abwehr damit einhergehender Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung. Darüber hinaus zählen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die Vertretung in gerichtlichen Eilverfahren und Klageverfahren sowie die vorhergehende Beratung und Betreuung zur Vermeidung gerichtlicher Verfahren zu den Themen, mit welchen sich der Rechtsanwalt für Medien- und Urheberrecht regelmäßig befasst.

Wichtige Informationen zum Medien- und Urheberrecht

Unsere Mandanten wenden sich besonders häufig mit folgenden Fragen an unsere Kanzlei:

Welche Rechtsgebiete gehören zum Medienrecht?

Das Medienrecht beinhaltet Elemente aus dem öffentlichen Recht, Strafrecht und Zivilrecht. In den meisten Fällen geht es um Presse, Rundfunk, Film und Multimedia. Zu den wichtigsten Gesetzen innerhalb des Medienrechts gehören das Grundgesetz, das Urhebergesetz und das Telemediengesetz.

Was ist unter dem Urheberrecht zu verstehen?

Das Urheberrecht spricht dem Inhaber das exklusive Nutzungsrecht an seinem Werk zu. Trotzdem sind einige Ausnahmen zu beachten. Schafft eine Person ein Originalwerk, das auf einem körperlichen Datenträger gespeichert ist, hat sie automatisch das Urheberrecht.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Kanzlei, gerne auch für eine Onlineberatung.

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