Franz Reichwaldt
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- weiterer Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Reichwaldt steht für eine persönliche, praxisnahe und engagierte Rechtsberatung.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Rostock und Kiel absolvierte er sein Referendariat in Schleswig-Holstein. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im April 2017 war Herr Reichwaldt bis Ende 2024 als Rechtsanwalt schwerpunktmäßig im Arbeits- und Verkehrsrecht in einer Kieler Kanzlei tätig. Anschließend sammelte er als Syndikusrechtsanwalt bei einem Versicherungskonzern weitere umfassende praktische Erfahrung, bevor er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in unserer Kanzlei fortsetzte.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Herr Reichwaldt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen wesentlichen Fragen des Arbeitsrechts. Hierzu gehören die Fragen während des laufenden Arbeitsverhältnisses sowie dessen Beendigung, insbesondere Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren.
Aufgrund seiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit im Verkehrsrecht verfügt Herr Reichwaldt auch auf diesem Gebiet über umfangreiche praktische Erfahrung. Er berät und vertritt Mandanten insbesondere nach Verkehrsunfällen und bei der Durchsetzung oder Abwehr verkehrsrechtlicher Ansprüche.
Im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht übernimmt Herr Reichwaldt die Beratung und Vertretung seiner Mandanten, insbesondere bei Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
Ob außergerichtlich oder vor Gericht: Ziel ist es, rechtliche Handlungsmöglichkeiten frühzeitig zu erkennen, verständlich aufzuzeigen und konsequent umzusetzen.
Gemäß den §§ 10, 14d FAO (Fachanwaltsordnung) können Sie sich auf besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht verlassen. Das betrifft die Bereiche
- Individualarbeitsrecht
- Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
- Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses, einschließlich Kündigungsschutz,
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
- Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
- Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,
- Kollektives Arbeitsrecht
- Tarifvertragsrecht,
- Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
- Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts,
- Verfahrensrecht
Die weitere Qualifikation erfolgt neben der täglichen Praxis über regelmäßige Fortbildung und die geplante weitere Fachanwaltsausbildung.